Wiederanlaufplanung

Eine zeitgemäße Wiederanlaufplanung muss sich an internationalen Standards orientieren. Deshalb ist unser Vorgehensmodell strikt an der ISO22301 ausgerichtet

Die Wiederanlaufplanung ist unser Job, damit Sie im Notfall auch Ihren Job wieder tun können

Nur im Vorfeld erstellte und erprobte Notfall- und Wiederanlaufpläne ermöglichen eine rasche und effektive Reaktion auf kritische Ereignisse

„Wir hatten im Bereich Business Impact Analyse und Notfallplanung ein umfangreiches MS-Office basiertes System aufgebaut, welches in die BC Consulting Software integriert wurde, um die großen zeitlichen und personellen Aufwände seitens der Raiffeisen für Aktualisierung und Wartung zu optimieren. Hier ist vor allem die Abbildung BIA und Notfallplanung im Tool bcNAVIGATOR priorisiert worden, um hier auch für die Regionalbanken eine durchgängige Plattform zu etablieren.”

 
Ing. Markus Artlieb MSc, Raiffeisen-Holding NÖ-Wien
Sicherheit – Business Continuity Management

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gut vorbereitete Wiederanlaufpläne zumeist die beste Chance sind, schadenseingrenzend oder gar -minimierend zu agieren. Deshalb werden Wiederanlauf– und Notfallpläne in den meisten Fällen von den zuständigen staatlichen Behörden gefordert. Seitens Behörden werden sie fallweise als Grundlage für Betriebsgenehmigungen gefordert. Vielfach haben nur Wiederanlauf– und Notfallpläne den Fortbestand von Organisationen/Unternehmen gesichert!

 

In den Wiederanlaufplänen werden die Wiederanlaufmaßnahmen aus Business Sicht festgelegt. Gegebenenfalls – soweit nicht vorhanden – werden Geschäftsprozesse nach BCM-Gesichtspunkten vervollständigt. Dies betrifft insbesondere die Unternehmenskritikalität und die daraus resultierende Wiederanlaufzeit. Auf Basis der durchgeführten Klassifizierung der Prozesse werden jeweils die dafür notwendigen kritischen Ressourcen aus der Matrix „Prozesse & Ressourcen“ der Business Impact Analyse ermittelt.

 

Entsprechende ergänzende Informationen – etwa rechtliche Kriterien, bestehende Service-Level-Agreements, bestehende Präventionen allenfalls vorhandener Outsourcing-Partner – sind auf der Ressourcenebene zu berücksichtigen.